Feuer und Eis Touristik

Verkehrsregeln und -bestimmungen in Italien

Das sollten Sie beim Aufenthalt in Italien wissen:

  • Anschnall- und Sturzhelmpflicht
  • Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind mittels Kindersitz gesichert
  • Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen
  • Transport auf dem Wagendach: wenn der Gegenstand über das Wagenende hinausragt (z. B. Surfbrett oder -mast), muss mit dem dafür vorgeschriebenen 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Schild gesichert werden. Diese reflektierenden Alu-Schilder kosten bis zu 90 DM und ersetzen die alten Kunststoffwarntafeln, die schon für 20 DM zu haben waren. Die Schilder gibt es in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel. Achtung: Grenzpolizei kontrolliert!
  • Nationalitätskennzeichen: seit Juni 1998 ist das Eurokennzeichen mit dem kleinen D auf der linken Seite ein Ersatz für das große D-Schild. Man darf hoffen, daß sich das nun auch bei den italienischen Polizisten rumgesprochen hat, die früher bis zu 100 DM Strafe für das Fehlen des Aufklebers verlangten.
  • Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet
  • Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen
  • Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet. Kreisverkehr: grundsätzlich »rechts vor links«, in Ausnahmefällen wird durch das Zeichen »Vorfahrt achten« dem Kreisverkehr Vorfahrt gewährt
  • vor dem Anhalten rechtzeitig blinken
  • Abschleppen auf Autobahnen verboten
  • Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt
  • in Orten mit guter Straßenbeleuchtung ist Standlicht erlaubt, in Tunnels und Galerien grundsätzlich Abblendlicht einschalten
  • Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen
  • Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt
  • Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet

    *) kann auf Schnellstraßen auf 110 km/h angehoben werden. Beschilderung beachten!


Verkehrsschilder:

  • attenzione uscita veicoli = Vorsicht, Ausfahrt
  • divieto di accesso = Zufahrt verboten
  • lavori in corso = Bauarbeiten
  • parcheggio = Parkplatz
  • rallentare = langsam fahren
  • senso unico = Einbahnstraße
  • strada senza uscita = Sackgasse
  • zona pedonale = Fußgängerzone
  • zona rimorchio = Abschleppzone
  • deviazione = Umleitung
  • zona di silenzio = Hupverbot
  • Tenere la destra = Rechts fahren
  • Tutte le direzioni = alle Richtungen
  • Sbarrato = gesperrt
  • INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone

Im Notfall:

  • Pannenhilfe: Notrufsäulen stehen in Abständen von 2 km an den Autobahnen und funktionieren mit Gettoni, die Pannenhilfe ist gebührenpflichtig
  • Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs Soccorso Stradale (ACI) ist in ganz Italien rund um die Uhr unter Tel. 116 zu erreichen, mit Mobiltelefon unter der Nummer: 800 116 800
  • Achtung: Pannenhilfe mit Bordmitteln und Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt ist auch für Fahrzeuge mit nicht-italienischem Kennzeichen mittlerweile kostenpflichtig
  • Pannenhilfe ist für ADAC-Mitglieder kostenpflichtig. Im Rahmen der ADAC PlusMitgliedschaft werden die Kosten für Pannenhilfe bis zu 200 DM und für das Abschleppen bis zur nächsten ACI-Werkstatt bis zu 300 DM übernommen. Anschließende Reparaturen sowie Ersatzteile können gegen Vorlage des AIT-Kreditbriefes bargeldlos bezahlt werden. Die Abrechnung des beanspruchten Kreditbetrages erfolgt im nachhinein

Polizeinotruf/Unfallrettung in ganz Italien rund um die Uhr besetzt. Tel. 113