Verkehrsregeln und -bestimmungen in Italien
Das sollten Sie beim Aufenthalt in Italien wissen:
- Anschnall- und Sturzhelmpflicht
- Kinder bis 12 Jahre müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind mittels Kindersitz gesichert
- Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen
- Transport auf dem Wagendach: wenn der Gegenstand über das Wagenende hinausragt (z. B. Surfbrett oder -mast), muss mit dem dafür vorgeschriebenen 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Schild gesichert werden. Diese reflektierenden Alu-Schilder kosten bis zu 90 DM und ersetzen die alten Kunststoffwarntafeln, die schon für 20 DM zu haben waren. Die Schilder gibt es in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel. Achtung: Grenzpolizei kontrolliert!
- Nationalitätskennzeichen: seit Juni 1998 ist das Eurokennzeichen mit dem kleinen D auf der linken Seite ein Ersatz für das große D-Schild. Man darf hoffen, daß sich das nun auch bei den italienischen Polizisten rumgesprochen hat, die früher bis zu 100 DM Strafe für das Fehlen des Aufklebers verlangten.
- Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet
- Bußgelder können auch verhängt werden, wenn Sie Fahrmanöver wie z.B. das Wechseln der Fahrspur oder das Anhalten nicht durch Blinken anzeigen
- Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet. Kreisverkehr: grundsätzlich »rechts vor links«, in Ausnahmefällen wird durch das Zeichen »Vorfahrt achten« dem Kreisverkehr Vorfahrt gewährt
- vor dem Anhalten rechtzeitig blinken
- Abschleppen auf Autobahnen verboten
- Straßenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt
- in Orten mit guter Straßenbeleuchtung ist Standlicht erlaubt, in Tunnels und Galerien grundsätzlich Abblendlicht einschalten
- Parkverbot besteht an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen
- Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt
- Telefonieren während der Autofahrt ist nur mit einer Freisprechanlage gestattet
*) kann auf Schnellstraßen auf 110 km/h angehoben werden. Beschilderung beachten!
Verkehrsschilder:
- attenzione uscita veicoli = Vorsicht, Ausfahrt
- divieto di accesso = Zufahrt verboten
- lavori in corso = Bauarbeiten
- parcheggio = Parkplatz
- rallentare = langsam fahren
- senso unico = Einbahnstraße
- strada senza uscita = Sackgasse
- zona pedonale = Fußgängerzone
- zona rimorchio = Abschleppzone
- deviazione = Umleitung
- zona di silenzio = Hupverbot
- Tenere la destra = Rechts fahren
- Tutte le direzioni = alle Richtungen
- Sbarrato = gesperrt
- INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone
Im Notfall:
- Pannenhilfe: Notrufsäulen stehen in Abständen von 2 km an den Autobahnen und funktionieren mit Gettoni, die Pannenhilfe ist gebührenpflichtig
- Der Straßenhilfsdienst des italienischen Automobilclubs Soccorso Stradale (ACI) ist in ganz Italien rund um die Uhr unter Tel. 116 zu erreichen, mit Mobiltelefon unter der Nummer: 800 116 800
- Achtung: Pannenhilfe mit Bordmitteln und Abschleppen bis zur nächsten Werkstatt ist auch für Fahrzeuge mit nicht-italienischem Kennzeichen mittlerweile kostenpflichtig
- Pannenhilfe ist für ADAC-Mitglieder kostenpflichtig. Im Rahmen der ADAC PlusMitgliedschaft werden die Kosten für Pannenhilfe bis zu 200 DM und für das Abschleppen bis zur nächsten ACI-Werkstatt bis zu 300 DM übernommen. Anschließende Reparaturen sowie Ersatzteile können gegen Vorlage des AIT-Kreditbriefes bargeldlos bezahlt werden. Die Abrechnung des beanspruchten Kreditbetrages erfolgt im nachhinein
Polizeinotruf/Unfallrettung in ganz Italien rund um die Uhr besetzt. Tel. 113